Der Schulrat
Die Aufgaben des Schulrats
Das Bildungsgesetz beschreibt die Aufgaben des Schulrates folgendermassen:
Auszug SGS 640 § 82 Aufgaben 1
Der Schulrat hat folgende Aufgaben:
a. er bringt die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Trägerschaft in die Schule ein und vermittelt die Anliegen der Schule gegenüber der Trägerschaft und der Öffentlichkeit;
b. er ist Anstellungsbehörde der Schulleitung;
c. er nimmt auf Antrag der Schulleitung die unbefristete Anstellung von Lehrerinnen und Lehrern vor;
d. er genehmigt das Schulprogramm;
e. er gewährleistet die Umsetzung der Evaluationsergebnisse;
f. er kann eine Anzahl von Tagen festlegen, an denen Schülerinnen und Schüler ohne Angabe von Gründen dem Unterricht fernbleiben können;
g. er ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung.
Der Schulrat Dittingen
Roger Aellen | Schulratspräsident |
Jörg Kellerhals | Vizepräsident |
Denise Niederberger | Schulrätin, Abgeordnete Musikschule |
Charlotte Bickel | Vertreterin des Gemeinderats |
Eine Stelle vakant |